Teil 1 Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Teil 3 Förderungen
Teil 4 Finanzierung, Verwendung der Mittel
Teil 5 Auskunftspflichten und Datenverwendung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 8 Vorsitz - Digitale Gesetze
§ 8 Vorsitz
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat, und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Der Vorsitz und die Stellvertretung müssen insgesamt geschlechtergerecht besetzt sein.