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§ 8 Vorsitz - Digitale Gesetze
[object Object] (FFG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
Kapitel 1 Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt
Kapitel 2 Organisation
Abschnitt 1 Organe
§ 5 Organe der Filmförderungsanstalt
Unterabschnitt 1 Verwaltungsrat
§ 6 Zusammensetzung
§ 7 Berufung, Amtszeit, Unabhängigkeit
§ 8 Vorsitz
§ 9 Beschlussfähigkeit, Verfahren, Geschäftsordnung
§ 10 Aufgaben
§ 11 Richtlinien
§ 12 Ausschüsse
§ 13 Förderkommissionen
§ 14 Befangenheit
Unterabschnitt 2 Präsidium
Unterabschnitt 3 Vorstand
Abschnitt 2
Kapitel 3 Satzung, Haushalt, Aufsicht
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Teil 3 Förderungen
Teil 4 Finanzierung, Verwendung der Mittel
Teil 5 Auskunftspflichten und Datenverwendung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
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Unterabschnitt 1: Verwaltungsrat
§ 8 Vorsitz
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat, und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Der Vorsitz und die Stellvertretung müssen insgesamt geschlechtergerecht besetzt sein.