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§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG)
§ 1 Anwendungsbereich
1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag
2. Abschnitt Veranstaltung von Fernunterricht
3. Abschnitt Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten
4. Abschnitt Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Fernunterrichtsvertrag
§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.