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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen
§ 121 Ehesachen
§ 122 Örtliche Zuständigkeit
§ 123 Abgabe bei Anhängigkeit mehrerer Ehesachen
§ 124 Antrag
§ 125 Verfahrensfähigkeit
§ 126 Mehrere Ehesachen; Ehesachen und andere Verfahren
§ 127 Eingeschränkte Amtsermittlung
§ 128 Persönliches Erscheinen der Ehegatten
§ 129 Mitwirkung der Verwaltungsbehörde oder dritter Personen
§ 129a Vorrang- und Beschleunigungsgebot
§ 130 Säumnis der Beteiligten
§ 131 Tod eines Ehegatten
§ 132 Kosten bei Aufhebung der Ehe
Unterabschnitt 2 Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen
Abschnitt 4 Verfahren in Abstammungssachen
Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen
Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen
Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen
Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen
Buch 9 Schlussvorschriften
§ 131 Tod eines Ehegatten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Buch 2: Verfahren in Familiensachen
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Unterabschnitt 1: Verfahren in Ehesachen
§ 131 Tod eines Ehegatten
Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt.