| § 1 | Ort und Ablauf der Ausbildung |
| § 2 | Fahrlehrerausbildungsstätte |
| § 3 | Ausbildungsfahrschule |
| § 4 | Einweisungsseminar |
| § 5 | Übergangsbestimmungen |
| Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) | Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten |
| Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) | Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung |
| Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) | Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum |
| Anlage 4 (zu § 4) | Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen |