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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG)
Erster Abschnitt Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
§ 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
§ 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Zweiter Abschnitt Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
Dritter Abschnitt Bundesergänzungszuweisungen
Vierter Abschnitt Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Die Gewerbesteuerumlage steht den Ländern insoweit zu, als die Gewerbesteuer in dem Gebiet des einzelnen Landes vereinnahmt wird.