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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Zentrale Register
Abschnitt 3 Kryptowertpapierregister
Abschnitt 4 Verfügungen über elektronische Wertpapiere in Einzeleintragung
Abschnitt 5 Sondervorschriften zu Buch 2 Abschnitt 8 Titel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Abschnitt 6 Sondervorschriften für elektronische Aktien
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf
1.
Schuldverschreibungen auf den Inhaber,
2.
Aktien, die auf den Namen lauten, und
3.
Aktien, die auf den Inhaber lauten, wenn sie in einem zentralen Register eingetragen sind.