Teil 3 Register der Hersteller, Pflichten der Hersteller
Teil 4 Einwegkunststoffabgabe
Teil 5 Register der Anspruchsberechtigten, Pflichten der Anspruchsberechtigten
Teil 6 Auszahlung
Teil 7 Feststellungsbefugnisse
Teil 8 Einwegkunststoffkommission
Teil 9 Schlussbestimmungen
§ 25 Aufsicht
Das Umweltbundesamt untersteht hinsichtlich der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.