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§ 15 Geltungsbereich - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 15 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt auch für die Richterinnen und Richter des Bundes und die Beamtinnen und Beamten der nach Artikel 130 des Grundgesetzes der Bundesregierung unterstehenden Verwaltungsorgane und Einrichtungen.
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (EUrlV)
§ 1 Urlaubsjahr
§ 2 Gewährleistung des Dienstbetriebes
§§ 3 und 4 (weggefallen)
§ 5 Urlaubsdauer
§ 5a Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit
§ 6 Anrechnung und Übertragung von Urlaub aus anderen Beschäftigungsverhältnissen
§ 7 Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs
§ 7a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung
§ 8 Widerruf und Verlegung
§ 9 Erkrankung
§ 10 Abgeltung
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Zusatzurlaub
§ 13 Sonderregelungen für ehemals bundeseigene Unternehmen
§ 14 Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen Verwendungen
§ 15 Geltungsbereich
§ 16 Auslandsverwendung
§ 17 (weggefallen)