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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Teil 2 Vorübergehende Dienstleistung
Teil 3 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Patentanwalt
Teil 4 Allgemeine Vorschriften
§ 9 Prüfungsgebühr - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 9 Prüfungsgebühr
Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 9: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 2 +++)