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§ 28 Gebühren und Auslagen - Digitale Gesetze
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Teil 2 Vorübergehende Dienstleistung
Teil 3 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Patentanwalt
Teil 4 Allgemeine Vorschriften
§ 22 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 23 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
§ 24 Europäische Verwaltungszusammenarbeit und Bescheinigungen
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber anderen Mitgliedstaaten
§ 26 Gleichgestellte Staaten
§ 27 Statistik
§ 28 Gebühren und Auslagen
§ 29 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
§ 30 Übergangsvorschrift zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Allgemeine Vorschriften
§ 28 Gebühren und Auslagen
Auf die Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind die Vorschriften der Patentanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.