Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Teil 2 Vorübergehende Dienstleistung
Teil 3 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Patentanwalt
Teil 4 Allgemeine Vorschriften
§ 28 Gebühren und Auslagen
Auf die Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind die Vorschriften der Patentanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.