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§ 2 Freies Mandat - Digitale Gesetze
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuAbgG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Mandatsbewerbung und Mandatsausübung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Freies Mandat
§ 3 Schutz der Mandatsbewerber und der Mandatsausübung
§ 4 Wahlvorbereitungsurlaub, Berufs- und Betriebszeiten
§ 5 Indemnität und Immunität
§ 6 Zeugnisverweigerungsrecht
Zweiter Abschnitt Unvereinbarkeiten, Angehörige des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt Leistungen an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen
Vierter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Fünfter Abschnitt (weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Mandatsbewerbung und Mandatsausübung
§ 2 Freies Mandat
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.