Kapitel 4 Streitbeilegung durch den Beratenden Ausschuss
Kapitel 5 Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss
Kapitel 6 Sonderregelungen für natürliche Personen und kleinere Unternehmen
Kapitel 7 Alternative Streitbeilegung
Kapitel 8 Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften
§ 3 Verfahrenssprache - Digitale Gesetze
§ 3 Verfahrenssprache
Jegliche Kommunikation zwischen der betroffenen Person und der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Anwendung dieses Gesetzes hat in deutscher Sprache zu erfolgen.