XII. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
XIII. Mobilitätsprämie
XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie
XV. Energiepreispauschale
§ 80 Anbieter
Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.