Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 55 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (ErstrG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erstreckung
Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Änderung von Gesetzen
Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 55 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.