Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 2 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERPEntwHiG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Inhaltsverzeichnis
§ 2
Die Förderungsmittel dienen in Ergänzung anderer Leistungen, insbesondere des Geld- und Kapitalmarktes, zur Gewährung von Darlehen und für die Finanzierung von Vorhaben, für die der Bund Gewährleistungen übernimmt.