Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 14 Organe - Digitale Gesetze
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (ErdölBevG)
Inhaltsübersicht
§ 1 Bevorratung
Erster Abschnitt Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
Zweiter Abschnitt Freigabe von Vorräten
Dritter Abschnitt Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
Vierter Abschnitt Beiträge, Wirtschaftsführung
Fünfter Abschnitt Aufsicht
Sechster Abschnitt Auflösung
Siebter Abschnitt Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
§ 14 Organe
Organe des Erdölbevorratungsverbandes sind
1.
die Mitgliederversammlung,
2.
der Beirat und
3.
der Vorstand.