- 1.
entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 sich nicht oder nicht rechtzeitig registrieren lässt,
- 2.
entgegen § 6 Absatz 1 Satz 4 oder § 8 Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 4 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,
- 3.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 ein Elektro- oder Elektronikgerät in Verkehr bringt,
- 4.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ein Elektro- oder Elektronikgerät zum Verkauf anbietet,
- 4a.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 das Anbieten oder Bereitstellen eines Elektro- oder Elektronikgerätes ermöglicht,
- 4b.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand eines Elektro- oder Elektronikgerätes vornimmt,
- 5.
entgegen § 6 Absatz 3 die Registrierungsnummer nicht ausweist,
- 6.
entgegen § 7 Absatz 4 die dort genannten Kosten ausweist,
- 7.
entgegen § 8 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 einen Bevollmächtigten nicht benennt,
- 8.
entgegen § 9 Elektro- oder Elektronikgeräte nicht oder nicht richtig kennzeichnet,
- 9.
entgegen § 12 Satz 1 eine Erfassung durchführt,
- 10.
entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Behältnis nicht oder nicht rechtzeitig abholt,
- 11.
(weggefallen)
- 12.
(weggefallen)
- 13.
entgegen § 16 Absatz 3 ein leeres Behältnis nicht oder nicht rechtzeitig aufstellt,