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§ 4 Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Normen - Digitale Gesetze
Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhV)
Eingangsformel
§ 1 Gesetzliche Einheiten
§ 2 Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten
§ 4 Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Normen
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 1) Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen
Anlage 2 (zu § 1) Vorsätze und Vorsatzzeichen zur Bezeichnung von dezimalen Vielfachen und Teilen von Einheiten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Normen
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.