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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-PKHVV)
Eingangsformel
§ 1 Vordrucke
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 1) Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Anlage (zu § 1) Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 1077 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3392) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz: