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§ 2 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-PKHVV)
Eingangsformel
§ 1 Vordrucke
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 1) Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Anlage (zu § 1) Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.