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§ 25 Gestaltung des Zertifikats - Digitale Gesetze
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (EfbV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
Abschnitt 3 Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
Abschnitt 4 Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
Abschnitt 5 Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
Abschnitt 6 Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7 Anforderungen an die Überwachung
Abschnitt 8 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9 Sonstige gemeinsame Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 8: Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
§ 25 Gestaltung des Zertifikats
Das Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat den Anforderungen des Vordrucks nach Anlage 3 zu entsprechen.