Abschnitt 8 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9 Sonstige gemeinsame Vorschriften
§ 23 Überwachungsbericht
Der Sachverständige dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis der Überprüfung gegenüber dem Betrieb schriftlich in einem Überwachungsbericht. Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2.