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§ 1 Übertragung der Führung des Unternehmensregisters - Digitale Gesetze
Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters (eBAnzV)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
§ 2 Führung eines Dienstsiegels
§ 3 Kündigungsrechte
§ 4 Außerkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
Der Bundesanzeiger Verlag GmbH (Beliehene), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248, wird die Führung des Unternehmensregisters übertragen.