Zweiter Teil Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
Dritter Teil Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Vierter Teil Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
Fünfter Teil (weggefallen)
Sechster Teil Berufshaftpflichtversicherung
§ 17 Ladung zur schriftlichen Prüfung
Die zuständige Steuerberaterkammer lädt die Bewerber, die Aufsichtsarbeiten zu fertigen haben, spätestens einen Monat vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit.