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§ 3 Satzung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSLBUmwG)
§ 1 Errichtung durch Umwandlung
§ 2 Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
§ 3 Satzung
§ 4 Vorstand
§ 5 Aufsichtsrat
§ 6 Erste Hauptversammlung
§ 7 Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen
§ 8 Zwangsvollstreckung und Insolvenz
§ 9 Anlagesicherheit, Deckungsstockfähigkeit
§ 10 Übergangsregelung für Schuldverschreibungen und Geschäfte der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank sowie ihr gewährte Darlehen
§ 11 Haftung des Bundes für Altverbindlichkeiten
§ 12 Regelungen für betriebliche Interessenvertretungen sowie sonstige Übergangsregelungen
§ 13 Weiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
§ 14 Verschmelzung der Aktiengesellschaft
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Satzung
Die Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.