Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSLBUmwG)
§ 1 Errichtung durch Umwandlung
§ 2 Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
§ 3 Satzung
§ 4 Vorstand
§ 5 Aufsichtsrat
§ 6 Erste Hauptversammlung
§ 7 Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen
§ 8 Zwangsvollstreckung und Insolvenz
§ 9 Anlagesicherheit, Deckungsstockfähigkeit
§ 10 Übergangsregelung für Schuldverschreibungen und Geschäfte der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank sowie ihr gewährte Darlehen
§ 11 Haftung des Bundes für Altverbindlichkeiten
§ 12 Regelungen für betriebliche Interessenvertretungen sowie sonstige Übergangsregelungen
§ 13 Weiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
§ 14 Verschmelzung der Aktiengesellschaft
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)