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§ 12 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen - Digitale Gesetze
[object Object] (DruckerAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung, Gesellenprüfung
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 9 Zusatzqualifikation
§ 10 Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 12 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck
Inhaltsverzeichnis
§ 12 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Steindruckers und der Steindruckerin für den Bereich Handwerk wird aufgehoben.