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Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Richteramt in Bund und Ländern
Teil 2 Richter im Bundesdienst
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Richtervertretungen
§ 49 Richterrat und Präsidialrat
§ 50 Zusammensetzung des Richterrats
§ 51 Wahl des Richterrats
§ 52 Aufgaben des Richterrats
§ 53 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
§ 54 Bildung des Präsidialrats
§ 55 Aufgabe des Präsidialrats
§ 56 Einleitung der Beteiligung
§ 57 Stellungnahme des Präsidialrats
§ 58 Geschäftsführung, Rechtsstellung der Mitglieder
§ 59 Abgeordnete Richter
§ 60 Rechtsweg in Angelegenheiten der Richtervertretungen
Abschnitt 3 Dienstgericht des Bundes
Abschnitt 4 Richter des Bundesverfassungsgerichts
Teil 3 Richter im Landesdienst
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 49 Richterrat und Präsidialrat - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Richter im Bundesdienst
Abschnitt 2: Richtervertretungen
§ 49 Richterrat und Präsidialrat
Bei den Gerichten des Bundes werden als Richtervertretungen errichtet
1.
Richterräte für die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten,
2.
Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters.