Anlage 2 (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für
Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing
- Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
2.
Dienstleistungsangebot,
5.1
Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,
5.2
Kundenbetreuung,
6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziel c,
6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,
5.3
Kundenbindung,
6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
5.4
Kundengewinnung,
6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,
6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,