Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 2 Formblätter
Formblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, können beim Deutschen Patent- und Markenamt angefordert oder von der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (www.dpma.de) heruntergeladen werden.