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§ 6 Verfahren - Digitale Gesetze
Gesetz zur Regelung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädigungsansprüche aus Enteignung (DDR-EErfG)
§ 1 Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs
§ 2 Rechte an enteigneten Grundstücken
§ 3 Währungsumstellung
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Antragsfrist
§ 6 Verfahren
§ 7 Ausschluss doppelter Entschädigung
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Verfahren
Die Abschnitte V und VI des Vermögensgesetzes gelten entsprechend. § 32 Abs. 1 des Vermögensgesetzes findet keine Anwendung. Für Widerspruchsverfahren gilt § 26 Abs. 3 des Vermögensgesetzes entsprechend.