Abschnitt 2 Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen
Abschnitt 3 Projektförderung
Abschnitt 4 Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 8 Satzung - Digitale Gesetze
§ 8 Satzung
Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ändern.