Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Abschnitt 2a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 2b Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Dritter Abschnitt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Vierter Abschnitt Mitteilungspflichten
Abschnitt 4a (zukünftig in Kraft)
Fünfter Abschnitt Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten
Sechster Abschnitt Gute Laborpraxis
Siebter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Achter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen - Digitale Gesetze
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen
Die dem Auskunftspflichtigen durch die Entnahme von Proben von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen oder durch Messungen entstehenden eigenen Aufwendungen hat er selbst zu tragen.