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§ 1 - Digitale Gesetze
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr (BwFahnAnO)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.