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§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG)
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Erhaltung des Waldes
Drittes Kapitel Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt I Allgemeine Vorschrift
Abschnitt II Forstbetriebsgemeinschaften
Abschnitt III Forstbetriebsverbände
§ 21 Begriff und Aufgabe
§ 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes
§ 23 Bildung eines Forstbetriebsverbands
§ 24 Mitgliedschaft
§ 25 Satzung
§ 26 Organe des Forstbetriebsverbands
§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 28 Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis
§ 29 Vorstand
§ 30 Verbandsausschuß
§ 31 Änderung der Satzung
§ 32 Ausscheiden von Grundstücken
§ 33 Umlage, Beiträge
§ 34 Aufsicht
§ 35 Verbandsverzeichnis
§ 36 Auflösung des Forstbetriebsverbandes
Abschnitt IV Forstwirtschaftliche Vereinigungen
Abschnitt V Ergänzende Vorschriften
Viertes Kapitel Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht
Fünftes Kapitel Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt III: Forstbetriebsverbände
§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
1.
die Höhe der Umlagen und Beiträge;
2.
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
3.
die Entlastung des Vorstands;
4.
die Änderung der Satzung;
5.
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
6.
die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
7.
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.