Titel 5 Zum Verfahren im Plenum gemäß § 16 BVerfGG
Titel 6 Zum Verfahren im Plenum gemäß § 105 BVerfGG
Titel 7 Zum Verfahren bei Abgabe eines Sondervotums gemäß § 30 Absatz 2 BVerfGG
Titel 8 Zum Verfahren im Plenum gemäß § 7a BVerfGG
Titel 9 Zum Verfahren in der Beschwerdekammer gemäß § 97c BVerfGG
Titel 10 Über das Allgemeine Register (AR) des Bundesverfassungsgerichts
Titel 11 Schlussvorschriften
§ 46
Die Beschlüsse des Ausschusses werden von dem oder der Vorsitzenden in einem Aktenvermerk festgehalten. Sie werden nicht begründet. Sie werden allen Mitgliedern des Gerichts mitgeteilt und zu den Akten des Verfahrens gebracht.