I. Teil Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
II. Teil Verfassungsgerichtliches Verfahren
III. Teil Einzelne Verfahrensarten
IV. Teil Verzögerungsbeschwerde
V. Teil Schlußvorschriften
§ 51
Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des Bundespräsidenten, durch sein Ausscheiden aus dem Amt oder durch Auflösung des Bundestages oder den Ablauf seiner Wahlperiode nicht berührt.