I. Teil Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
II. Teil Verfassungsgerichtliches Verfahren
III. Teil Einzelne Verfahrensarten
IV. Teil Verzögerungsbeschwerde
V. Teil Schlußvorschriften
§ 41
Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.