Zweiter Abschnitt Akteneinsicht außerhalb des Verfahrens
III. Teil Einzelne Verfahrensarten
IV. Teil Verzögerungsbeschwerde
V. Teil Schlußvorschriften
§ 27 - Digitale Gesetze
§ 27
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Bundesverfassungsgericht Rechts- und Amtshilfe. Fordert das Bundesverfassungsgericht Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.