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§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (BüPinAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmacher-Ausbildungsverordnung vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1558) außer Kraft.