Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 19 Sitzungen - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 2025)
I. Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und Schriftführer
II. Wahl des Bundeskanzlers
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
IV. Fraktionen
V. Die Mitglieder des Bundestages
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
§ 20 Tagesordnung
§ 21 Einberufung durch den Präsidenten
§ 22 Leitung der Sitzungen
§ 23 Eröffnung der Aussprache
§ 24 Verbindung der Beratung
§ 25 Vertagung der Beratung oder Schluss der Aussprache
§ 26 Vertagung der Sitzung
§ 27 Worterteilung und Wortmeldung
§ 27a Zwischenfragen, -bemerkungen, Kurzinterventionen
§ 28 Reihenfolge der Redner
§ 29 Zur Geschäftsordnung
§ 30
§ 31 Erklärung zur Abstimmung
§ 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 33 Die Rede
§ 34 Platz des Redners
§ 35 Rededauer
§ 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung
§ 37 Ordnungsgeld
§ 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages
§ 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
§ 40 Unterbrechung der Sitzung
§ 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung
§ 43 Recht auf jederzeitiges Gehör
§ 44 Wiedereröffnung der Aussprache
§ 45 Feststellung der Beschlussfähigkeit, Folgen der Beschlussunfähigkeit
§ 46 Fragestellung
§ 47 Teilung der Abstimmung
§ 48 Abstimmungsregeln
§ 49 Wahlen
§ 50 Abstimmungen in besonderen Fällen
§ 51 Zählung der Stimmen
§ 52 Namentliche Abstimmung
§ 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
VII. Ausschüsse
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
IX. Behandlung von Petitionen
X. Der Wehrbeauftragte des Bundestages
XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages
XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
§ 19 Sitzungen
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.