§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung - Digitale Gesetze
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1996 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.