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§ 4h Schriftliche Abstimmung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (BSchuWG)
Teil 1 Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle
Teil 2 Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch
Teil 3 Sicherungsmaßnahmen zum Compliance-Management
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch
§ 4h Schriftliche Abstimmung
Auf die schriftliche Abstimmung sind die Vorschriften über die Einberufung und Durchführung von Gläubigerversammlungen entsprechend anzuwenden.