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Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
Abschnitt 1 Verfahren
§ 1 Antrag
§ 1a Zulassung der elektronischen Form
§ 1b Art und Weise der Einreichung der Anträge in elektronischer Form
§ 2 Registerprüfung
§ 3 Wertprüfung
§ 4 Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe
§ 5 Vermehrungsmaterial, Saatgut
§ 6 Durchführung der Prüfungen
§ 7 Prüfungsberichte
§ 8 Nachprüfung des Fortbestehens der Sorte, Überwachung der Sortenerhaltung
§ 9 Anbau- und Marktbedeutung
§ 10 Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Anerkennung von Saatgut nicht zugelassener Sorten
Abschnitt 3 (weggefallen)
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 10 Bekanntmachungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Verfahren
§ 10 Bekanntmachungen
Als Blatt für Bekanntmachungen des Bundessortenamtes wird das vom Bundessortenamt herausgegebene Blatt für Sortenwesen bestimmt.