IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union
V. Schlussbestimmungen
§ 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse
Die Sekretärin oder der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.