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[object Object] (BrauMäAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Brauprozesse,
2.
Betriebstechnik,
3.
Verfahrenstechnologie sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.