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§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPolLV)
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schwerbehinderte Menschen
§ 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
§ 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
§ 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
§ 12 Besondere Fachverwendungen
§ 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
§ 13 Erprobungszeit
§ 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
§ 15 Aufstieg
§ 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 16a Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 17 Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 18 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1) Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.