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Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 43 Leitung der Wahl
§ 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
§ 43 Leitung der Wahl - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Wahl des Hauptpersonalrates
§ 43 Leitung der Wahl
Der Hauptwahlvorstand leitet die Wahl des Hauptpersonalrates.