Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates - Digitale Gesetze
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 43 Leitung der Wahl
§ 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Wahl des Hauptpersonalrates
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
Für die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt.