Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates - Digitale Gesetze
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
§ 33 Leitung der Wahl
§ 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 36 Gleichzeitige Wahl
§ 37 Wahlausschreiben
§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
§ 39 Sitzungsniederschriften
§ 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.