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Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Wahl des Personalrates
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.